Solo Office Geschäftsbedingungen und Konditionen

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Coworking Space (AGB)

§ 1 Präambel

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten gemäß nachfolgender Leistungsbeschreibung für alle Verträge über die Nutzung von Arbeitsplätzen der geschäftsführender Gesellschafter Wolf-Nicolas Henkels, Studio One Coworking GmbH, Geschäftssitz: Neumarkt 5-11 in 42103 Wuppertal – nachfolgend STUDIO ONE – sowie für alle von STUDIO ONE für den Vertragspartner erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen. Der Vertragspartner wird im Weiteren als Mitglied bezeichnet.

2. Geschäftsbedingungen des Mitglieds finden nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung Anwendung.

§ 2 Leistungsbeschreibung und Tarife, Kaution

1. Gegenstand der Angebote und Leistungen von STUDIO ONE ist die Bereitstellung von Office Spaces (Team Office, Meeting Space) und Coworking Spaces (Coworking Area, Fix Desk, Flex Desk, Day Pass, Membership), am Neumarkt 5-11 in 42103 Wuppertal, jeweils ausgestattet mit Tisch, Stuhl, Strom und WLAN-Zugang. Weiter angeboten werden im Rahmen der gewählten Leistungsmodule: Kaffee, Tee und Küche (Kaffee/Tee fair use und Nutzung von Mikrowelle und Kühlschrank); Bereitstellung repräsentativer Konferenzräume; Zugang zu Drucker, Kopierer und Scanner; Einrichtung eigener IP-Adresse (auch VPN) und VOIP-Telefonnummer; Herstellung der Erreichbarkeit durch eigene Firmenanschrift im STUDIO ONE nebst Briefpostservice, Business-Paketservice, Festnetz-Telefon und Branding; Bereitstellung von abschließbarem Stauraum, abschließbaren Büroräumen und von Eventflächen; Network rund um die Uhr und STUDIO ONE Events exklusiv für die Community sowie spezielle Angebote für Gründer und NGOs.

2. Je nach gewähltem Leistungsmodul ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und auf eine bestimmte Nutzungszeit beschränkt.

3. Alle Extra-Serviceleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife. Die Preisliste ist online abrufbar. Tarife verstehen sich zzgl. der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, das sind derzeit 19%. Angemessene Änderungen der Tarife, höchstens jedoch um 10% netto jährlich, bleiben vorbehalten.

4. STUDIO ONE ist in Einzelfällen berechtigt, eine Kaution in Höhe von einem Monatstarif zu erheben. Die Kaution ist zu Beginn des Vertragsverhältnisses zu zahlen und wird separat auf einem Tagesgeldkonto angelegt.

5. STUDIO ONE ist im Falle des Vertrages über einen Arbeitsplatz Fix Desk berechtigt, eine Schlüsselkaution in Höhe von 50 EURO per Schlüssel zu erheben. Die Kaution ist zu Beginn des Vertragsverhältnisses zu zahlen.

6. Das Mitglied hat den Arbeitsplatz, die Ausstattung und die angebotene Leistung vor Beginn des Vertragsverhältnisses geprüft und erkennt diese als vertragsgemäß an. Insbesondere wird zur Kenntnis genommen, dass es sich – mit Ausnahme der Team Offices – um einen Großraumarbeitsplatz handelt und die Arbeitsplätze nicht separat abschließbar sind.

§ 3 Buchung und Vertragsschluss

1. Das Mitglied kann eine Buchungsanfrage per E-Mail oder online direkt über das Onlineportal https://studio-one.cobot.me/ im Online-Buchungsverfahren unter Verwendung eines von STUDIO ONE vorbereiteten, hinterlegten Buchungsformulars vornehmen.

2. Das Mitglied verpflichtet sich, die im Vertragsformular abgefragten Daten vollständig und richtig anzugeben. Vor Absenden der Buchungsanfrage muss durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ die Gültigkeit der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das beabsichtigte Vertragsverhältnis bestätigt werden.

3. STUDIO ONE meldet sich nach Prüfung der Buchungsangaben regelmäßig innerhalb von maximal 48 Stunden. Durch eine schriftliche oder fernschriftliche Buchungsbestätigung von STUDIO ONE kommt der Vertrag entsprechend dem vom Mitglied gewählten Tarif zustande.

4. Eine mündliche oder fernmündliche Buchung ist nicht ausreichend. Sie bedarf der schriftlichen Bestätigung durch STUDIO ONE.

§ 4 Rücktritt

1. STUDIO ONE ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Das gilt insbesondere wenn von STUDIO ONE nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, wenn die Mitgliedschaft unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen zustande gekommen ist oder wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Inanspruchnahme der Mitgliedschaft den reibungslosen Geschäftsbetrieb von STUDIO ONE gefährden kann, ohne dass die Gefährdung dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von STUDIO ONE zuzurechnen ist.

2. Aus berechtigtem Rücktritt erwächst dem Mitglied kein Anspruch auf Schadensersatz.

§ 5 Zahlungsmodalitäten und Kaution

1. Der vereinbarte Tarif ist im Eintrittsmonat am ersten Tag des Vertragsverhältnisses fällig und zahlbar. In allen auf den Eintrittsmonat folgenden Monaten ist das Entgelt zum Monatsanfang fällig; es gilt jeweils der dritte Werktag des Monats als spätester Zahltag. Für die Fälligkeit gilt jeweils Zahlungseingang bei STUDIO ONE.

2. Die Abrechnung erfolgt monatsweise, unabhängig vom Eintritts- und Austrittsdatum des Mitgliedes. Umfasst die Mitgliedschaft keinen vollen Kalendermonat, wird anteilig und taggenau abgerechnet. Ein Tag ist jeweils ein Dreißigstel des Monatsbeitrages. Es wird für jeden Monat eine steuerlich absetzbare Rechnung erstellt.

3. Akzeptiert werden neben Barzahlung im bargeldlosen Zahlungsverkehr (SEPA) folgende Zahlungsmittel: Kreditkarte, MasterCard, Visa, American Express, PayPal und Google Pay. Weitere Zahlungsmodalitäten bleiben vorbehalten.

4. Bankgebühren und Bearbeitungskosten infolge Nichteinlösung von Lastschriften oder aufgrund Widerspruchs gehen zu Lasten des Mitglieds.

5. Eine vereinbarte Kaution ist zu Beginn des Vertragsverhältnisses zu zahlen.

6. Aufrechnungen oder Minderungen sind nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

§ 6 Vertragsbeginn und –ende

1. Die vereinbarte Leistung steht ab 00.00 Uhr des vereinbarten Vertragsbeginns bis 24:00 Uhr des Vertragsendes zur Verfügung.

2. Das Vertragsverhältnis kann mit einer Frist von drei Monaten von beiden Vertragspartnern ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Für manche Tarife gilt eine einmalige Mindestvertragslaufzeit von sechs Monaten.

3. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. STUDIO ONE kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied mit seiner Zahlungspflicht mehr als einmal in Verzug gerät oder seine vertraglichen Verpflichtungen in sonstiger Weise schuldhaft verletzt.

4. Kündigungen bedürften der Schriftform.

5. Zum Ende der Vertragslaufzeit ist der Arbeitsplatz in vertragsgemäßem, ordentlichem und gebrauchsfähigem Zustand zurückgegeben. Sämtliche, auch selbst beschaffte Schlüssel müssen spätestens zum Vertragsende herausgegeben werden. Für Schäden an den Einrichtungsgegenständen oder deren Verlust, für den Verlust von Schlüsseln sowie Schäden verspäteter Herausgabe ist Ersatz in Höhe des Neuwertes zu leisten. Es ist dem Mitglied freigestellt, alternativ auf eigene Kosten binnen Monatsfrist seit Vertragsende gleichwertigen Ersatz zu beschaffen.

6. Nach Ende der Vertragslaufzeit werden eingehende Post und Pakete nicht angenommen. Für sich ergebende Folgen haftet das Mitglied.

Von dem Mitglied bei Vertragsende nicht abgeholte Post/Pakete werden 14 Tage nach Vertragsende vernichtet. Das Mitglied gibt insoweit Eigentum/ Besitz auf. Leistung von Schadensersatz wird ausgeschlossen.

§ 7 Vertragsdurchführung, Nutzungsbedingungen und Verhaltensregeln

1. STUDIO ONE übergibt den Arbeitsplatz und die weiteren gebuchten Leistungen in dem bei Vertragsunterzeichnung bekannten funktionsfähigen Zustand an das Mitglied. Eine Nutzung durch Dritte ist ausgeschlossen. Die Weitergabe überlassener Schlüssel an Dritte ist nicht gestattet.

2. Das Mitglied ist verpflichtet, auf alle übrigen Mitglieder größtmögliche Rücksicht zu nehmen und die Arbeitsatmosphäre nicht zu stören. Telefonate sind in angemessener Lautstärke zu führen, akustische Medien sind über Kopfhörer zu hören. Das Mitglied ist nicht berechtigt, Möbel und Einrichtungsgegenstände aufzustellen, zu entfernen, deren Lage im Raum zu verändern und/oder diese auszutauschen. Arbeitsplätze sowie Einrichtungen und Zubehör sind pfleglich zu behandeln. Ausnahmen bedürften der schriftlichen Einwilligung, wobei das Mitglied, spätestens bis zur Rückgabe zur fachgerechten Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des Arbeitsplatzes auf eigene Rechnung vorzunehmen.

3. Instandhaltungen und Instandsetzungen sowie bauliche Änderungen die zur Abwendung von Gefahr oder zur Schadensbeseitigung zweckmäßig sind, kann STUDIO ONE nach angemessener Fristsetzung vornehmen. Das Mitglied schuldet erforderliche Mitwirkungshandlungen wie etwa das Räumen des Arbeitsplatzes und den Zugang zum Arbeitsplatz. Eine Minderung des zu § 2 vereinbarten Entgelts oder Schadensersatzansprüche aus den vorbenannten Gründen sind nicht geschuldet, sofern die Dauer der Maßnahmen nicht unverhältnismäßig ist.

4. Je nach gewähltem Leistungspaket ist die Nutzungsmöglichkeit auf die gewählte Nutzung und auf die bestimmte Nutzungszeit beschränkt. Wird die Leistung nicht in Anspruch genommen, verfällt sie ersatzlos. Der Anspruch auf die Gegenleistung bleibt bestehen.

5. Bei Buchung der Leistungsmodule Flex-Desk und Day Pass besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz.

6. Das Community Managment ist werktags vor Ort und nimmt Post/Pakete im vereinbarten Umfang entgegen. Benachrichtigung via App ist möglich.

7. Das Community Managment wird durch das Mitglied zur Post- und gegebenenfalls auch zur Paketentgegennahme ausdrücklich berechtigt.

8. Druckernutzung (fair use) ist vom Entgelt gemäß § 2 umfasst. Sofern eine Zugangssoftware zu installieren ist, übernimmt STUDIO ONE für deren Funktionsfähigkeit keine Garantie oder Haftung.

9. Für die Zurverfügungstellung der WLAN-Nutzung gespeicherte Nutzungsdaten werden ausschließlich in gesetzlich vorgeschriebener Weise erhoben und nur im Falle gerichtlicher Anordnung weitergegeben und entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (derzeit 14 Tage und längstens 31 Tage) gelöscht.

10. STUDIO ONE stellt dem Mitglied während der Vertragslaufzeit bei Bedarf die Anschrift Neumarkt 5 in 42103 Wuppertal zur Nutzung als Firmensitz zur Verfügung. Voraussetzung zur Nutzung der Firmenanschrift ist die Anmietung eines Schließfaches oder abschließbaren Arbeitsplatzes (vgl § 2 Ziff 3 a und b), da die Aufbewahrung von Firmenunterlagen vor Ort gesetzlich vorgeschrieben ist. Für die Anerkennung der Geschäftsadresse durch Dritte übernimmt STUDIO ONE keine Gewähr.

11. STUDIO ONE ist zur Aufstellung und Aktualisierung einer Benutzungsordnung einseitig berechtigt. Diese ist einzuhalten.

12. Dem Mitglied ist bekannt, dass STUDIO ONE Veranstaltungen selbst durchführt oder Räume für Veranstaltungen zur Verfügung stellt. Veranstaltungen werden nach Art und Umfang auf der Homepage von STUDIO ONE angekündigt. Einschränkungen der Inanspruchnahme des vom Mitglied angemieteten Arbeitsplatzes durch Veranstaltungen sind möglich und gelten als vertragsgemäß.

§ 8 Haftung und Verjährung

1. Das Mitglied hat gegen STUDIO ONE einen Anspruch auf Schadensersatz bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, wenn eine zu vertretende Pflichtverletzung vorliegt und darüber hinaus bei Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässig zurechenbarer Pflichtverletzung durch STUDIO ONE beruhen.

2. Das Mitglied ist für eigenes Tun und Unterlassen im Rahmen der Internetnutzung/WLAN-Nutzung alleinig verantwortlich und verpflichtet sich, die gesetzlichen und insbesondere die wettbewerbsrechtlicher, urheberrechtlicher, markenrechtlicher, datenrechtlicher und sonstigen Rechte einzuhalten. Insbesondere das Kopieren, Verbreiten und/oder Herunterladen urheberrechtlich geschützter Inhalte ist untersagt und stellt einen Vertragsbruch dar. STUDIO ONE übernimmt keine Haftung für Schutzrechte Dritter bei der Übermittlung von Daten und Datenträgern durch Mitglieder. Das Mitglied stellt STUDIO ONE insoweit von Forderungen Dritter frei und verpflichtet sich zum Ersatz etwaig entstehender Schäden zu denen auch Abmahngebühren und Rechtsverfolgungskosten gehören. Eigene Rechtsverfolgungskosten für den Fall ihrer Inanspruchnahme durch Dritten infolge einer vorbenannten Rechtsverletzung hat das Mitglied selbst zu tragen.

3. Störungen oder Mängel unter § 2 bezeichneten Leistungen sind unverzüglich zu rügen, so dass umgehend für Abhilfe gesorgt werden kann. Das Mitglied ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um einen möglichen Schaden gering zu halten.

4. Für eingebrachte Sachen haftet STUDIO ONE nicht. STUDIO ONE gibt auf Nachfrage Informationen zu einer Elektronikversicherung, übernimmt indessen keine Haftung für Qualität einer solchen Versicherung.

5. Alle Ansprüche gegen STUDIO ONE verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist, sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt. Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen beruhen.

6. Hat ein Dritter für das Mitglied bestellt, haftet er gegebenenfalls neben dem Mitglied für alle vertraglich eingegangenen Verpflichtungen.

§ 9 Schlussbestimmungen

1. STUDIO ONE behält sich Änderungen oder Ergänzungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen ausdrücklich vor. Änderungen oder Ergänzungen werden dem Mitglied umgehend mitgeteilt. Sofern das Mitglied Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als angenommen.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Studio One Coworking GmbH.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Studio One Coworking GmbH. Sofern ein Mitglied die Voraussetzung des § 38 II ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls der Sitz der Studio One Coworking GmbH.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts sind ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand der AGB: 31.10.2024

Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen

Cobot ist die Web-Plattform, über die Studio One Coworking diese Website bereitstellt.

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